Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
Das Übereinkommen ist ein internationaler Vertrag mit der Verpflichtung, alle Formen von Gewalt gegen Frauen, Kinder und häuslicher Gewalt zu beseitigen und geeignete Maßnahmen zu treffen dies umzusetzen. Sie dient dem Zweck, Frauen und Kinder vor Gewalt zu schützen, jede Form der Diskriminierung an Frauen zu beseitigen, Opfer von häuslicher Gewalt zu unterstützen, die Zusammenarbeit von Organisationen zu fördern, um Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt zu vermeiden.
ER-Konvention
Bundesaktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen
Die Bundesregierung hat 1999 den ersten „Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen“ vorgelegt, um wirkungsvoll und nachhaltig gegen Gewalt vorzugehen. Seit 2007 liegt der „Aktionsplan II der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen“ vor. Dieses umfassende Handlungskonzept bündelt alle Maßnahmen der Bundesregierung zu diesem Thema und gibt Antworten auf die Herausforderungen zum Schutz von Frauen vor Gewalt. Ziel ist es die Gewalt effizienter zu bekämpfen und den betroffenen mehr Schutz zu bieten.
Bundesaktionsplan II zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen
Bundesaktionsplan zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung
Ddie Bundesregierung hat 2011 den „Aktionsplan 2011 zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung“ vorgelegt und somit einen wesentlichen Baustein bei der Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder und Jugendliche gelegt. Anknüpfend an den ersten Aktionsplan aus dem Jahr 2003 führt er alle konkreten Maßnahmen in einem Gesamtkonzept zusammen.
Bundesaktionspaln 2011 zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung